Weiterer Gesetzesentwurf Vorratsdatenspeicherung
Die österreichische Infrastrukturministerin Doris Bures unternimmt einen neuerlichen Anlauf, die EU-Richtlinie zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Ein am Montag eingebrachter Entwurf sieht etwa Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Journalisten und Seelsorger vor. Die Speicherdauer der Kommunikationsdaten orientiert sich weiterhin am unteren Limit von 6 Monaten. Mit den Änderungen sei man auf Kritik während der Begutachtungsphase an den Änderungen des Telekommunikationsgesetzes eingegangen, so ein Ministeriumssprecher.
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern 6 Monate lang ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts gespeichert werden. Damit können Behörden bei “schweren” Fällen wie z. B. organisierter Kriminalität feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten besucht wurden. Österreich hätte die im Jahr 2006 erlassene Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zum 15. März 2009 umsetzen sollen, was aber am fehlenden politischen Konsens in der Bundesregierung scheiterte (siehe Archiv). Mittlerweile läuft ein Vertragsverletzungsverfahren am Europäischen Gerichtshof.
Infrastrukturministerin Doris Bures will eine Verordnungsprüfung auf europäischer Ebene heuer im September abwarten sowie Reaktionen von Justiz- und Innenministerium einholen. So kam zuletzt von dort der Wunsch auf, den Zugriff schon bei Delikten mit einer Strafdrohung ab einem Jahr Haft zu ermöglichen und Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden zu dürfen. derStandard
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31. Juli 2010