Vorratsdatenspeicherung in Österreich

Die österreichische Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf zur Umsetzung der EU-weit vorgeschriebenen “Vorratsdatenspeicherung” von Telefon- und Internet-Verbindungen. Ab 2010 sollen auch in Österreich elektronische Verbindungsdaten automatisch gespeichert werden. Weil eine entsprechende Europäische Richtlinie aus dem Jahr 2006 hierzulande noch nicht umgesetzt wurde, hatte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt.

Die zuständige österreichische Infrastrukturministerin Doris Bures hat nun beim Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte einen Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben, der eine “Mindestumsetzung” der umstrittenen Überwachungsmaßnahme bringen soll. Das betrifft etwa Angaben darüber, von wo aus, wie lange und mit wem der Besitzer eines Handys telefoniert, welche Internet-Seiten die Nutzer besuchen und an welche Adressen sie E-Mails schreiben. Nicht gespeichert werden die Inhalte (!) von Telefongesprächen, SMS und E-Mails. Die “Vorratsdatenspeicherung” ist verfassungsrechtlich – nicht nur in Österreich – bedenklich, da sie ohne Anlaß in Grundrechte sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift.

Der Gesetzesentwurf sieht die Löschung der Daten nach sechs Monaten vor. Laut Europäischer Richtlinie kann diese Frist zwischen sechs und 24 Monaten betragen. Der Zugriff soll den Behörden nur bei Verdacht einer schweren Straftat und auch dann nur mit richterlichem Beschluß möglich sein. Zur Abwehr eines angekündigten Verbrechens oder zur Lebensrettung ist ein Zugriff auch ohne richterlichen Zustimmung möglich. Der Gesetzesentwurf soll bis 24. November in Begutachtung gehen. derStandard

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15. November 2009

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