Am 17. April 2008 haben Sozialminister Dr. Erwin Buchinger und Mag. Johannes Wallner,
Präsident des Dachverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs, in einer Pressekonferenz das “Nationale Qualitätszertifikats für Alten- und Pflegeheime – NQZ” vorgestellt. Mit diesem Zertifikat sollen Häuser ausgezeichnet werden, die – über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen gesetzt haben. Das Nationale Qualitätszertifikat schafft erstmals eine österreichweite Vergleichbarkeit der Angebote der Heime und garantiert nachvollziehbare Qualität. Am 5. März 2009 wurden im Sozialministerium die ersten Häuser durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer ausgezeichnet.
Zielsetzung ist es, mit der Zertifizierung von Alten- und Pflegeheimen mehr Transparenz für die BewohnerInnen zu erzielen, den bestmöglichen Einsatz von Ressourcen zu erreichen, einen Anreiz für die Weiterentwicklung der Qualität zu schaffen, eine hohe Zufriedenheit der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zu bewirken und dadurch eine Verringerung der Fluktuationsrate des Personals und weniger Beschwerden durch BewohnerInnen und Angehörige sicher zu stellen.
Ausgangspunkt für die Zertifizierung ist ein im Alten- und Pflegeheim bereits eingeführtes Qualitätsmanagement-Systeme (derzeit E-Qalin, QAP oder ISO). Im Mittelpunkt des Nationalen Qualitätszertifikats NQZ steht neben der Strukturqualität vor allem die Prozess- und Ergebnisqualität. Voraussetzungen für die Bewerbung zur Zertifizierung sind:
- Anerkennung der Einrichtung als Alten- und Pflegeheim durch die jeweilige Landesregierung
- bereits eingeführtes anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- Selbstbewertung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen
- laufende Verbesserungsmaßnahmen werden kontinuierlich durchgeführt
- Darstellung des vorhandenen Qualitätshandbuchs in der Logik des NQZ (Transfer in das NQZ-Modell und den Managementzyklus Plan-Do-Check-Act)
- Mitteilung der jeweiligen Landesregierung, dass keine gravierenden Mängel aktenkundig sind
- Vorliegen einer aktuellen BewohnerInnen- und MitarbeiterInnenbefragung
Im Zuge der Zertifizierung werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Qualität im jeweiligen Alten- und Pflegeheim abgegeben. Die Zertifikate sind nach Vergabe drei Jahre gültig, allfällige vorgeschriebene Nachbesserungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen.
Weiterführende Informationen geben die Vortragsunterlagen im Rahmen des heurigen Franziskanischen Frühjahrssymposium “Qualitätsmanagement im Alten- und Pflegeheim – Bringt es etwas? Was bringt es?”.