Änderung Sozialbetreuungsberufe
Im Jahr 2005 haben die österreichischen Bundesländer und der Bund eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG abgeschlossen, um die Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe in den Ländern zu harmonisieren. Das Oö Landesgesetz für Sozialbetreuungsberufe soll im Juli 2007 in Kraft treten. Als Sozialbetreuungsberufe gelten: Heimhilfe, Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Ausbildung ist in drei Qualifikationsniveaus gegliedert: Helfer-, Fach- und Diplomniveau. Wobei Heimhilfe nur auf Helferniveau und Familienarbeit nur auf Diplomniveau vorgesehen ist.
Für die Sozialbetreuungsberufe Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung gibt es konkret ab den Lehrgängen 2007 folgende Änderungen: Das Fachniveau dauert 4 Semester (bisher 2 Semester) und umfaßt insgesamt 2400 Stunden Theorie und Praxis. Das Diplomniveau dauert 2 Semester (bisher 4 Semester) und umfaßt insgesamt weitere 1200 Stunden Theorie und Praxis. Für die Praktika sind im Fachniveau 1200 Stunden und im Diplomniveau 600 Stunden vorgesehen.
Rund 2000 bereits ausgebildete BetreuerInnen von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen eine Ergänzungsausbildung in der sozialen Betreuung und nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisausbildungsverordnung im Ausmaß von 100 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis absolvieren, wobei bei letzterer ein Teil der bisherigen Ausbildung angerechnet wird. In jenen Fällen sollen diese über einen längeren Zeitraum – bis 2015 – erbracht werden können, um eine unzumutbare Belastung der Betroffenen zu vermeiden. (Quelle: Diakoniewerk, Pressekonferenz mit Soziallandesrat Ackerl)
Neuerungen in den Sozial- und Gesundheitsberufen, Walter Nöstlinger, WISO 01/2006, PDF-Dokument
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23. März 2007