Barrierefreies Webdesign
Bei der Gestaltung von Websites wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Menschen beeinträchtigt sind. So können beispielsweise fehlende Texte zur Beschreibung von Bildern, unglückliche Farbkombinationen, nicht bedienbare Navigationselemente oder unklar strukturierte Webseiten für Menschen mit Seh- oder motorischen Beeinträchtigungen unüberwindbare Barrieren darstellen. Der folgende Vortrag von Simon Dorner (18 min, mit Untertiteln) erläutert, was unter barrierfreiem Webdesign zu verstehen ist:
Laut österreichischem E-Government-Gesetz das mit 1.3.2004 in Kraft getreten ist, sollen bis 1.1.2008 alle Webangebote von Einrichtungen der öffentlichen Hand barrierefrei gemäß WAI-Zugänglichkeitsichtlinien (Web Accessibility Initiative des W3C) gestaltet sein. Auch private Unternehmen haben bei der Konzeptionierung des Webauftrittes umzudenken. Laut österreichischem Behindertengleichstellungsgesetz müssen künftig Webseiten so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen problemlos z. B. Bestellungen online tätigen können. Auf der WAI Austria Website von Eva Papst werden die Grundzüge barrierefreiem Webdesigns detailliert dargestellt.
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19. November 2006